Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.12.2004 - 17 W 313/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,16135
OLG Köln, 28.12.2004 - 17 W 313/04 (https://dejure.org/2004,16135)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.12.2004 - 17 W 313/04 (https://dejure.org/2004,16135)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Dezember 2004 - 17 W 313/04 (https://dejure.org/2004,16135)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,16135) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung eines Rechtsanwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); Anwaltshonorar; Prozessuale Kostenfestsetzung bei der Geschäftsgebühr für eine außergerichtliche Tätigkeit

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RVGreport 2005, 76
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • LG Mönchengladbach, 24.03.2006 - 2 S 155/05
    Entgegen der vom Amtsgericht â?? mit durchaus beachtlichen Argumenten â?? vertretenen Auffassung schließt sich die erkennende Kammer der weitaus überwiegenden Mehrheit der Stimmen in Literatur und Rechtsprechung an, die den nicht anrechenbaren Teil der Geschäftsgebühr nach Nr. 2400 VV RVG nicht zu den im Kostenfestsetzungsverfahren anzumeldenden Prozesskosten im Sinne von §§ 91 ff. ZPO zählt, sondern als - kostenneutrale - Nebenforderung im Rahmen des streitigen Verfahrens ansieht (vgl. OLG Frankfurt, NJW 2005, 759; OLG Koblenz, MDR 2005, 138; OLG Köln, Beschluss vom 28. Dezember 2004, 17 W 313/04 - Juris KORE 511162005 - OLG Oldenburg, Beschluss vom 11. Mai 2005, 1 W 28/05 - Juris KORE799502005 -, jeweils m. w. N.; Ruess, MDR 2005, 313 - 316; Schons, NJW 2005, 3089, 3091; Weglage u. a., NJW 2005, 3100 - 3102; Eulerich, NJW 2005, 3097, 3099).
  • LG Deggendorf, 10.11.2005 - 1 T 160/05

    Erstattungsansprüche für die Gebühr nach dem Gesetz über die Vergütung der

    Die Grundannahme des Amtsgerichts Viechtach, wonach Kosten, die vorgerichtlich entstanden sind, aber nicht durch eine Tätigkeit veranlasst sind, die unmittelbar auf die Prozessführung gerichtet ist, auf Grund der Kostenentscheidung im Urteil, nicht im Wege der Kostenfestsetzung festgesetzt werden können, ist nicht zu beanstanden (so auch OLG Koblenz, Rechtspfleger 2005, 485 m.w.N.; BGH, JurBüro 2005, 261 f; OLG Frankfurt, JurBüro 2005, 202; OLG Köln RVGreport 2005, 76 -77; OLG München, MDR 2002, 237; Zöller, ZPO , 25.A., § 104 RN 21 "außergerichtliche Anwaltskosten"; Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert/Müller-Rabe, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz , 16.A., VV 2400 RN 253).
  • LG Bochum, 21.06.2005 - 7 T 82/05

    Kostenfestsetzungsverfahren i.R.e. Geschäftsgebühr und einer Auslagenpauschale

    Die Kammer schließt sich insoweit der Auffassung des OLG Frankfurt a.M., NJW 2005, 759 und JurBüro 2003, 201 (m.w.N. auch zur a.A.), des OLG Köln, Beschluss vom 28.12.2004; Az. 17 W 313/04, sowie Thomas-Putzo-Hüßtege, ZPO, 26. Aufl., § 104 Rn. 8 an.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht